Dr. Volker Pickart, geboren 1972, ist seit seinem 26. Lebensjahr als Rechtsanwalt in Wildeshausen tätig. Dort trat er in die im Jahre 1954 von seinem Großvater Dr. Kurt Pickart gegründete
„Kanzlei Pickart“ ein, welche sich Anfang 2014 mit der Kanzlei Dr. Meyer & Vock verband.
Sein Studium absolvierte Herr Dr. Pickart in Würzburg und Rostock. Nach zwei juristischen Staatsexamina in Bayern promovierte er an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg mit einer
arbeitsprozeßrechtlichen Doktorarbeit zum Dr. jur.
Anwaltliche Schwerpunkte
Herr Dr. Pickart ist überwiegend im Bereich des Zivilrechts tätig. Er berät und vertritt schwerpunktmäßig mittelständische und kleine regionale Unternehmen auf den Gebieten des Vertrags- und
Handelsrechts.
Als langjähriger Fachanwalt für Agrarrecht sind ihm die besonderen Herausforderungen der modernen Landwirtschaft geläufig. Sowohl für Landwirte, Lohnunternehmer, Landmaschinenhändler als auch für
Unternehmen der Ernährungswirtschaft ist Herr Dr. Pickart ein erfahrener und kompetenter Ansprechpartner. Er verfügt zudem über fundierte Kenntnisse im landwirtschaftlichen Erbrecht, Pachtrecht
und Grundstücksverkehrsrecht.
Aufgrund seiner großen praktischen Erfahrungen und nachgewiesenen fachlichen Kompetenz im Erbrecht wurde Herr Dr. Pickart im Jahre 2016 zudem zum ersten Fachanwalt für Erbrecht in Wildeshausen
bestellt.
Notar
In dritter Generation ist Herr Dr. Pickart als Notar bestellt. Die notarielle Gestaltung von Grundstücksgeschäften und Nachlassregelungen bilden den Schwerpunkt seiner Tätigkeit.